Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ghostthinker
(Stand: August 2024)
Ergänzende Bestimmungen für Werkleistungen
Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungen
- Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen uns, der Ghostthinker GmbH, Hunoldsberg 5, 86150 Augsburg, Deutschland („Wir“), und Ihnen als Kunde/Kundin („Sie“) für Leistungen rund um die Nutzung unserer Softwarelösungen, wie insbesondere „edubreak®CAMPUS“ und „Wissensnetz“ / „edubreak®COMMUNITY“ (nachfolgend gemeinsam die „Ghostthinker-Lösungen“). Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
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Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB (hierzu zählen auch Sportorganisationen und Bildungseinrichtungen wie z.B. Hochschulen). Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
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Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den von uns erstellten / veröffentlichten und Ihnen angenommenen Angebots- und/oder Buchungsunterlagen (im Folgenden gemeinsam „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot und den AGB geht das Angebot vor.
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Wir können diese AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen durch Mitteilung an Sie in Textform (also z.B. per E-Mail) ändern. Sie können einer derartigen Änderung innerhalb von vier (4) Wochen ab Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber in Textform widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als von Ihnen genehmigt. Wir werden auf die Genehmigungswirkung im Rahmen unserer Änderungsmitteilung jeweils hinweisen.
Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.Wir halten uns an ein verbindliches Angebot für einen Monat ab dem Datum der Abgabe des Angebots gebunden, soweit kein anderer Zeitraum im Angebot genannt wird. -
Wir halten uns an ein verbindliches Angebot für einen Monat ab dem Datum der Abgabe des Angebots gebunden, soweit kein anderer Zeitraum im Angebot genannt wird.
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- Unsere Leistungen
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Wesentlicher und üblicher Teil der im Rahmen einer Geschäftsbeziehung von uns für Sie erbrachten Leistungen ist die Bereitstellung von Ghostthinker-Lösungen zur Nutzung durch Ihre Nutzer in Form einer zeitlich begrenzten Softwareüberlassung einschließlich des Supports für Sie und Ihre Nutzer („SaaS-Leistungen“), bestehend aus den folgenden Teilleistungen:
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Bereitstellung und Betrieb von Ghostthinker-Lösungen zur Nutzung durch Sie und Ihre Nutzer nach Maßgabe des Angebots und dieser AGB in einem von uns beauftragten Rechenzentrum in Deutschland;
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Technischer Support für Sie und Ihre Nutzer bei der Einrichtung und Nutzung von Ghostthinker-Lösungen per E-Mail gemäß Ziffer 2.5.
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Nach entsprechender Vereinbarung erbringen wir für Sie zusätzlich zu den SaaS-Leistungen weitere Leistungen, insbesondere erfolgsbezogene Leistungen wie z.B. die Entwicklung kundenspezifischer Erweiterungen von Ghostthinker-Lösungen (gemeinsam „Werkleistungen“) oder sonstige Beratungs- und Betreuungsleistungen („Dienstleistungen“). Für Werkleistungen finden die „Ergänzenden Bestimmungen für Werkleistungen“ dieser AGB (Ziffern 11 ff.) ergänzend und gegenüber den übrigen Ziffern dieser AGB vorrangig Anwendung. Für Dienstleistungen finden die „Ergänzenden Bestimmungen für Dienstleistungen“ dieser AGB (Ziffern 18 ff.) ergänzend und gegenüber den übrigen Ziffern dieser AGB vorrangig Anwendung.
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Wir erbringen Werk-/Dienstleistungen häufig und nach entsprechender Vereinbarung im Angebot auf Grundlage so genannter agiler Projektmethoden. Diese Methoden der Zusammenarbeit und ihre rechtlichen Auswirkungen beschreiben und vereinbaren wir im Angebot.
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Die Ghostthinker-Lösungen können mit festem Funktionsumfang und/oder in modularer Form bereitgestellt werden. Die Funktionalität der Ghostthinker-Lösungen im Einzelnen sowie der Umfang der bereitgestellten Module ist im Angebot näher beschrieben. Wir sind während der Vertragslaufzeit berechtigt, den Funktionsumfang der Ghostthinker-Lösungen zu ändern. Wir teilen Ihnen technische Änderungen rechtzeitig mit, mindestens jedoch zwei (2) Wochen im Voraus. Sie sind berechtigt, während der laufenden Vertragsperiode zusätzlich Saas-Leistungen zuzubuchen.
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Der Betrieb von Ghostthinker-Lösungen erfolgt als 24x7-Betrieb mit einer Verfügbarkeit von 98,0% pro Monat an Werktagen (Montag-Freitag). Wir nehmen gelegentlich Wartungsfenster für Wartungsarbeiten verschiedener Art in Anspruch. Diese Wartungsarbeiten werden – außer in Notfällen – an Werktagen zwischen 20 und 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen in Deutschland durchgeführt. Wartungszeiten, welche diese Voraussetzungen erfüllen, gelten als Zeiten, in denen die Ghostthinker-Lösungen verfügbar sind.
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Im Rahmen der SaaS-Leistungen unterstützen wir Sie auf Anfrage bei der Nutzung von Ghostthinker-Lösungen. Wir erbringen diese Supportleistungen per integrierten Unterstützungsanfragen oder E-Mail zu den folgenden Servicezeiten: Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Hamburg oder Bayern) von 09:00 – 17:00 Uhr. Darüber hinaus gehende Supportleistungen erbringen wir nach gesonderter Vereinbarung; Sie haben hierauf keinen Anspruch.
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Wir setzen zur Erbringung der Leistungen nach Ziffer 2.5 sowie von Werk- und Dienstleistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils vereinbarten und erforderlichen Qualifikationen ein. Wir sind jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden Ihnen diese Mitarbeiter namentlich kommuniziert, werden wir Sie über den Ersatz informieren.
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Wir sind ein reiner Informationsvermittler. Wir sind insbesondere nicht für die Inhalte der über die Ghostthinker-Lösungen bereitgestellten und ausgetauschten Inhalte verantwortlich und sind nicht verpflichtet, diese Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.
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Damit wir Ihre Einhaltung des vereinbarten Nutzungsumfangs prüfen können, sind wir berechtigt, in regelmäßigen Zeitintervallen die Übermittlung anonymisierter und damit nicht personenbezogener Daten (Kursbelegungen, Anzahl aktiver Nutzerkonten) zu Ihrer Nutzung von Ghostthinker-Lösungen in unsere Systeme zu veranlassen.
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Im Rahmen der SaaS-Leistungen kann Ihnen Ghostthinker die Möglichkeit bieten, verschiedene Ghostthinker-Lösungen über ein gemeinsames Online-Dashboard zu verwalten (nachfolgend "mein.edubreak.de“). Der Leistungsumfang von mein.edubreak.de ergibt sich aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Im Rahmen von mein.edubreak.de ist Ghostthinker berechtigt, Nutzungshinweise / Werbung in Bezug auf über mein.edubreak.de nutzbaren Ghostthinker-Lösungen zu veröffentlichen, auch wenn Sie diese Ghostthinker-Lösungen nicht nutzen.
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- Mitwirkungspflichten
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Sie erkennen Ihre Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch uns und damit als Ihre vertragliche Pflicht an.
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Die Bereitstellung der Ghostthinker-Lösungen ist an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der bei Ihnen eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft. Sie werden sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale von Ghostthinker-Lösungen und deren jeweiligen technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese beachten. Sie tragen das Risiko, ob die Ghostthinker-Lösungen Ihren Wünschen und Gegebenheiten entsprechen.
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Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß Ziffer 4.2 können sich von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen von Ghostthinker-Lösungen. Wir informieren Sie rechtzeitig vor einer Änderung der Anforderungen und Vorgaben. Sie werden aktuelle Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen.
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Sie benennen schriftlich einen geeigneten Ansprechpartner für uns (z.B. Bildungsverantwortlicher /-referent Ihrer Organisation) und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für Sie die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Ihr Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit unserem Ansprechpartner.
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Sie werden die von Ihnen berechtigten Nutzer in geeigneter Art und Weise auffordern, ihrerseits die für Nutzer der Software geltenden Bestimmungen einzuhalten. Bei der Ghostthinker- Lösung Wissensnetz / edubreak®COMMUNITY müssen die Nutzungsbedingungen vor dem Login der von Ihnen berechtigten Nutzer bestätigt werden. Im Rahmen der Konfiguration von edubreak®CAMPUS können Sie in diesem Zusammenhang wählen, ob Sie diese Bestimmungen Ihren Nutzer außerhalb von edubreak®CAMPUS zur Zustimmung vorlegen oder ob Sie von jedem Nutzer die elektronische Zustimmung zu einer in die Software integrierten Endnutzervereinbarung verlangen. Sie können diese Endnutzervereinbarung selbst gestalten oder ein von uns gestaltetes Muster nutzen, für dessen Nutzung Sie die rechtliche Verantwortung übernehmen.
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Liegt ein Verstoß gegen Nutzungsrechte durch Sie und/oder Ihre Nutzer vor, werden Sie nach Kräften an der Aufklärung von Verletzungshandlungen und deren Umfang mitwirken, insbesondere uns über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis setzen.
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Erfüllen Sie eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und können wir Ihre Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so können sich z.B. vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten verlängern. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, werden wir Ihnen zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung stellen.
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- Preise und Zahlungsbedingungen
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Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzüge.
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Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, gewähren wir beim Abschluss von Verträgen mit festen Laufzeiten von mehr als einem (1) Jahr die folgenden Rabatte auf vereinbarten Preise für die SaaS-Leistungen (nicht für Werk-/Dienstleistungen):
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Zwei (2) Jahre Laufzeit: 5% Rabatt;
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Drei (3) Jahre Laufzeit: 8% Rabatt;
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Vier (4) Jahre Laufzeit: 13% Rabatt;
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Fünf (5) Jahre Laufzeit: 21% Rabatt.
Diese Regelung gilt nicht für den Social Video Hub.
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Entstehen uns aufgrund von Lücken oder Unklarheiten in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen Mehraufwand, so dürfen wir diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben aus Ihrer Sphäre zurückzuführen ist.
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SaaS-Leistungen rechnen wir ab Bereitstellung der Ghostthinker-Lösungen wie im Angebot beschrieben ab. Im Rahmen von edubreak® monatlich genutzte Kursplätze (edubreak®CAMPUS Zugänge, die nur für einen Kurs gelten und pro 30 Tagen berechnet werden), stellen wir monatlich nachträglich in Rechnung.
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Für edubreak® bereitgestellte Self-Learning Kursplätze rechnen wir in Form einer Stornierungsgebühr auch dann für den gesamten gebuchten Zeitraum ab, wenn für die Kursplätze erforderliche edubreak®CAMPUS Zugänge vor Ablauf des Zeitraums enden. Wir weisen Sie im Rahmen der Buchung von Self-Learning-Kursplätzen auf diesen Umstand hin.
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Soweit wir Werkleistungen nach Ziffer 11 der AGB auf Basis von Personentagen („PT“) abrechnen, stellen wir diese im Umfang von bis zu vier (4) PT nach Erbringung der Werkleistung in Rechnung. Ab einem Umfang von fünf (5) PT stellen wir mit Vertragsschluss eine Abschlagszahlung von 30% des Gesamtbetrags in Rechnung. Die verbleibenden 70% des Gesamtbetrags rechnen wir nach Erbringung der Werkleistung ab.
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Dienstleistungen nach Ziffer 17 ff. der AGB stellen wir nach Erbringung monatlich nachträglich in Rechnung.
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Abweichend von den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 gilt für Neukunden Vorkasse.
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Rechnungen sind einundzwanzig (21) Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.
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Beim Social Video Hub arbeiten wir zur Verwaltung von Zahlungen mit dem Unternehmen Stripe als Zahlungsdienstleister zusammen. Im Rahmen der Registrierung akzeptieren Sie auch die Nutzungsbedingungen des Zahlungsanbieters.
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Ab einem Verzug von dreißig (30) Kalendertagen haben wir das Recht, die Rechteeinräumung nach Ziffer 5.1 zu widerrufen und/oder den Zugang zur Nutzung zu den Ghostthinker-Lösungen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Im Zweifel ist weder ein solcher Widerruf noch ein Unterbinden des Zugangs als Rücktritt oder Kündigung des Vertrags auszulegen. Wir werden den Zugang wiederherstellen, sobald Sie die Zahlungsrückstände vollständig ausgeglichen haben.
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Wir sind berechtigt, die Preise für die SaaS-Leistungen bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von unter vier (4) Jahren erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von vier (4) oder fünf (5) Jahren erstmals nach Ablauf von drei (3) Jahren, jedoch in beiden Fällen höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei uns zu erhöhen. Wir können darüber hinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer, soweit wir diese verursacht haben. Sobald sich die Preise um mehr als 10 % erhöhen, sind Sie berechtigt, mit einer Frist von sechs (6) Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten können Sie ebenfalls erstmals nach Ablauf von einem (1) Jahr eine entsprechende Herabsetzung der Preise verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an Ihren Ansprechpartner (vgl. Ziffer 3.4).
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Die im Angebot für nach Aufwand zu vergütende Werk-/Dienstleistungen vereinbarten Stunden-/Tagessätze können der Preisanpassung unterliegen. Wir informieren Sie mit einem Vorlauf von mindestens vier (4) Wochen über eine solche Preisanpassung. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Sätze.
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Nutzungsrechte
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Soweit Ghostthinker-Lösungen als Open Source Software zur Verfügung gestellt werden, bestimmen sich Ihre Rechte an der Ghostthinker-Lösung ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen (für das Wissensnetz / die edubreak®COMMUNITY: GNU General Public License Version 2.0).
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In Bezug auf edubreak®CAMPUS und sonstige proprietäre Ghostthinker-Lösungen (nachfolgend gemeinsam „proprietäre Ghostthinker-Lösungen“) räumen wir Ihnen und den vom Ihnen benannten Nutzern mit Zahlung der geschuldeten Preise das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, auf edubreak® mittels Telekommunikation zuzugreifen und die mit edubreak® verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Bedingungen zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an edubreak® oder der edubreak® zu Grunde liegenden Softwareanwendung, erhalten Sie nicht.
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Sie sind nicht berechtigt, proprietäre Ghostthinker-Lösungen über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Ihnen nicht gestattet, proprietäre Ghostthinker-Lösungen oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
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Ziffer 5.2 gilt nicht für abgrenzbare Standardprodukte von Dritten, die Teil von proprietäre Ghostthinker-Lösungen sind oder die Ihnen im Rahmen der Nutzung von proprietäre Ghostthinker-Lösungen überlassen werden. Ihre Rechte an diesen Standardprodukten bestimmen sich ausschließlich nach deren Lizenzbedingungen.
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Die Nutzungsberechtigung bezieht sich stets nur auf die neueste zur Verfügung gestellte Fassung von proprietäre Ghostthinker-Lösungen mit Aktualisierung erlöschen die Nutzungsrechte an zuvor bereitgestellten Fassungen für die Zukunft.
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Rechte bei Rechtsmängeln
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Für proprietäre Ghostthinker-Lösungen gewährleisten wir, dass bei vertragsgemäßen Nutzung durch Sie keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass Sie uns von gegen Sie geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen und uns die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlassen. Sie werden uns dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Ihre gesetzlichen Rügeobliegenheiten bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in Staaten zustehen, in denen Sie die proprietäre Ghostthinker-Lösung vertragsgemäß nutzen.
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Können Sie ein Arbeitsergebnis wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so können wir nach eigener Wahl entweder (a) das Arbeitsergebnis so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) Ihnen die benötigte Befugnis zur Nutzung des Arbeitsergebnisses verschaffen. Die Selbstvornahme durch Sie oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Ihre Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 8.
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Ihre Ansprüche wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die Arbeitsergebnisse nach Entgegennahme durch Sie oder Dritte geändert wurden, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ihre Ansprüche bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Arbeitsergebnisse von uns mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von uns sind.
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- Haftung
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Wir haften unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Wir haften ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haften wir auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Zudem ist
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die Haftung nach § 536a BGB und
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in den Fällen, in denen wir Ihnen Ghostthinker-Lösungen kostenlos zu Testzwecken bereitstellen, unsere Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist unsere Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls ausgeschlossen.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
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Unsere Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
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- Datenschutz
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Wir halten die für uns geltenden Datenschutzgesetze ein. Beachten Sie hierzu bitte unsere Datenschutzerklärung. Soweit wir im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen personenbezogene Daten verarbeiten, werden wir ausschließlich in Ihrem Auftrag und auf Ihre Weisung tätig. Wir treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“), basierend auf unserem AVV-Muster. Möchten Sie mit uns eine AVV basierend auf Ihrem Muster abschließen, tragenSie die Kosten, welche bei uns für die Prüfung und Verhandlung der AVV entstehen (einschließlich unserer externen Rechtsberatungskosten).
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- Laufzeit und Kündigung
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Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im Angebot ist Vertragsbeginn der Tag der Annahme Ihres Angebots durch uns oder, falls wir vorher mit der Leistungserbringung beginnen, der Tag des Leistungsbeginns.
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Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, haben Verträge eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr. Sie und wir haben das Recht, diese Verträge mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Laufzeitende zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein (1) weiteres Jahr.
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Abweichend von Ziffern 9.2 enden alle vor 01.02.2022 geschlossenen Verträge mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als einem (1) Jahr enden mit Ablauf der (festen) Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Werden während einer laufenden Vertragsperiode zusätzliche edubreak®CAMPUS-Plätze hinzugebucht, erhöht sich Ihre edubreak®CAMPUS-Flat um die Anzahl der im jeweiligen Angebot hinzugebuchten edubreak®CAMPUS-Plätze.
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Werden während einer laufenden Vertragsperiode zusätzliche edubreak®COMMUNITY-Plätze hinzugebucht, erhöht sich Ihre edubreak®COMMUNITY-Flat auf die im jeweiligen Angebot vereinbarte nächst höhere Flat-Stufe.
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Werden während einer laufenden Vertragsperiode zusätzliche Social-Video-Hub-Plätze hinzugebucht, erhöht sich das Social-Video-Hub-Abonnement um die im jeweiligen Angebot hinzugebuchten Plätze bzw. auf die nächste Stufe des Abonnements.
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Soweit während einer laufenden Vertragsperiode nach Ziffern 9.5 oder 9.6 zusätzliche Kontingente zu den Ghostthinker-Lösungen hinzugebucht werden, werden im Fall einer Vertragsverlängerung die entsprechend erhöhten Kontingente verlängert und abgerechnet.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; die Textform ist ausgeschlossen. Eine Übermittlung des Kündigungsschreibens (als Scan) per E-Mail an vertrieb@ghostthinker.de ist zulässig.
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Ihr Recht, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn Ihnen der vertragsgemäße Gebrauch von Ghostthinker-Lösungen ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).
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- Verschiedenes
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Wir sind berechtigt, Sie bzw. Ihre Marke/Logo als Referenz zum Zwecke der Darstellung auf der Unternehmens-Webseite oder in Broschüren zu verwenden. Eine eventuell darüber hinaus gehende Nutzung bspw. Als Showcase oder Best-Practice-Beispiel erfolgt nur nach Ihrer Zustimmung.
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Die Abtretung von Ihren Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen – an Dritte ist ohne unsere vorherige, schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.
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Änderungen und Ergänzungen zum Angebot oder diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Soweit nicht anderweitig vereinbart, können alle anderen Mitteilungen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags per E-Mail übermittelt werden (an die von den Parteien für diese Zwecke jeweils mitgeteilten E-Mail-Adressen). Mündliche Abreden und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.
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Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
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Sie haben kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, es sei denn, Ihre Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg, Deutschland, oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach unserer Wahl.
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- Umfang der Werkleistungen
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Ghostthinker-Lösungen verstehen sich als Standard-Software. Jedoch können wir nach entsprechender Vereinbarung mit Ihnen Leistungen zur Anpassung von Ghostthinker-Lösungen an Ihre besondere Bedürfnisse („Ghostthinker-Lösung-Anpassungen“) oder sonstige erfolgsbezogene Leistungen für Sie nach diesen ergänzenden Bestimmungen erbringen. Ihnen ist bewusst, dass wir im Falle von Ghostthinker-Lösung-Anpassungen an in jedem Fall berechtigt sind, die Ergebnisse in das Standardprodukt zu übernehmen.
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Wir erbringen die Werkleistungen im Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen, die Vertragsbestandteil werden (z.B. User Stories inkl. Akzeptanzkritieren), wie vereinbart. In der Regel arbeiten wir nach Methoden der agilen Projektentwicklung zusammen.
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Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, setzen wir Ghostthinker-Lösung-Anpassungen in Form der Entwicklungsbeteiligung nach folgenden Stufen um:
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„Entwicklungsbeteiligung Stufe 1“: Wir tragen die Hälfte der Kosten für die Ghostthinker-Lösung-Anpassungen. Sie legen fest, welchen Anteil an der anderen Hälfte der Kosten Sie übernehmen möchten. Für den verbleibenden Anteil suchen wir andere Kunden/Organisationen, die sich die jeweiligen Ghostthinker-Lösung-Anpassungen ebenfalls wünschen und einen Anteil an der Entwicklungsbeteiligung übernehmen möchten. Sobald wir eine ausreichende Zahl von Kunden/Organisationen für die Übernahme der Hälfte der Kosten gewonnen haben, legen wir den Zeitrahmen für die Umsetzung der Ghostthinker-Lösung-Anpassungen nach eigenem Ermessen fest.
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„Entwicklungsbeteiligung Stufe 2“: Sie tragen die Hälfte der Kosten für die Ghostthinker-Lösung-Anpassungen, die andere Hälfte der Kosten tragen wir. Direkt nach entsprechender Vereinbarung legen wir den Zeitrahmen für die Umsetzung der Ghostthinker-Lösung-Anpassungen nach eigenem Ermessen fest.
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„Entwicklungsbeteiligung Stufe 3“: Sie tragen die Kosten für die Ghostthinker-Lösung-Anpassungen in voller Höhe. Nach entsprechender Vereinbarung beginnen wir so schnell wie möglich und zumutbar mit der Umsetzung der Ghostthinker-Lösung-Anpassungen (der Mindestvorlauf beträgt vier (4) Monate).
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Die vereinbarte Vergütung deckt nur den zum Projektbeginn vereinbarten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten bzw. marktüblichen Preise berechnet, es sei denn, es handelt sich um unablässige und kommerziell nicht ins Gewicht fallende Hilfsleistungen. Soweit ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, sind wir berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.
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Entstehen im Rahmen der Erbringung von Entwicklungsleistungen nach dieser Ziffer 11 Konzeptionsaufwände (wie z.B. für den Entwurf von User Stories), sind diese gesondert abrechenbar.
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- Besondere Mitwirkungspflichten
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Sie werden insbesondere Ihnen obliegende Entscheidungen über Durchführung und Inhalt der Leistungen unverzüglich treffen und uns mitteilen sowie unsere Änderungsvorschläge unverzüglich prüfen. Soweit Ihnen dies nicht möglich ist, werden Sie zu unverzüglichen Eskalationen beitragen. Sie sind für die Steuerung Ihrer Mitarbeiter selbst verantwortlich.
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Sie werden uns alle technischen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Erbringung der Leistungen notwendig sind, rechtzeitig bereitstellen.
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- Abnahme
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Von uns herzustellende Werkleistungen / Gewerke unterliegen der Abnahme. Ergebnisse von Dienstleistungen unterliegen nicht der Abnahme. Im Angebot kann beschrieben sein, dass definierte Teilergebnisse von Werkleistungen separat abgenommen werden (echte Teilabnahme). Abgenommene Teilergebnisse sind die Grundlage für die Fortführung der Arbeiten; von einem etwaigen Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind sie nicht erfasst. Gegenstand einer separaten Abnahme ist insoweit bloß das vertragsgemäße Zusammenwirken dieser Teilleistungen mit anderen Ergebnissen (Integration).
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Wir stellen Ihnen die Gewerke nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Soweit nicht abweichend vereinbart, haben Sie die Abnahme der Gewerke innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Bereitstellung zu erklären, wenn die erstellten Gewerke keine abnahmeverhindernden Mängel im Sinne der folgenden Regelungen aufweisen.
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Im Falle von Gewerken mit Softwarebezug verständigen wir uns zu Beginn der Vertragsdurchführung auf den Verlauf und Umfang der Abnahmeprüfung. Für die Durchführung der Abnahmeprüfung werden Sie uns Testdaten sowie die von Ihnen erwarteten Prüfungsergebnisse rechtzeitig vor der Bereitstellung der Gewerke in der von uns im Angebot genannten Form zur Verfügung stellen und die vereinbarten technischen Voraussetzungen schaffen. Wir dürfen an der Abnahmeprüfung teilnehmen und die Prüfungsergebnisse einsehen.
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Abnahmeverhindernde Mängel sind Mängel der Klassen 1 und 2 nach folgender Definition:
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Mängel der Klasse 1 sind Abweichungen, die zur Folge haben, dass das Gewerk oder ein zentraler Teil davon für Sie nicht nutzbar ist (Beispiel: häufige unvermeidbare Systemabstürze).
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Mängel der Klasse 2 sind Abweichungen, die bei wichtigen Funktionen des Gewerkes erhebliche Nutzungseinschränkungen zur Folge haben, die nicht für eine angemessene, Ihnen zumutbare Zeitdauer umgangen werden können (Beispiel: Inhaltlich falsche Anwendungsergebnisse; Fehler in Berichten).
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Mängel der Klasse 3 sind alle sonstigen Abweichungen.
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Die Parteien ordnen die bei der Abnahmeprüfung festgestellten Abweichungen den Mängelklassen einvernehmlich zu. Das Ergebnis der Abnahmeprüfung einschließlich der aufgetretenen Mängel sowie deren Klassifizierung dokumentieren Sie innerhalb der Abnahmefrist vollständig in einem Abnahmeprotokoll. Haben Sie die Abnahme zu Recht verweigert, beheben wir die dokumentierten Abnahmeverhindernden Mängel. Sodann werden die erforderlichen Teile der Abnahmeprüfung wiederholt.
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Gewerke gelten als abgenommen, sobald Sie diese produktiv nutzen oder innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Übergabe der Gewerke keine Mängelliste übergeben haben, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgeführt ist. Wünschen sie gestalterische Änderungen nach Übergabe der Gewerke oder sonstigen Projektergebnisse, die keine Mängelrüge zum Gegenstand haben, so bemühen wir uns um nachträgliche Berücksichtigung dieser Wünsche.
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- Nutzungsrechte
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Im Falle der Entwicklung von Ghostthinker-Lösung-Anpassungen räumen wir Ihnen an den Anpassungen für proprietäre Ghostthinker-Lösungen ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 5.2-5.5 dieser AGB ein. Für die Anpassungen an Ghostthinker-Lösungen, die Open Source Software sind, gilt Ziffer 5.1 dieser AGB entsprechend.
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Im Falle sonstiger Werkleistungen räumen wir Ihnen an den für Sie erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht gewähren wir Ihnen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung und der Abnahme.
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Bis zur vollständigen Bezahlung und Abnahme der sonstigen Werkleistungen steht Ihnen das Recht zu, diese wie vereinbart zu testen; dies umfasst nicht das Recht zur operativen Nutzung. Dieses Recht zum Testen erlischt, wenn Sie mit der Bezahlung der Vergütung für mehr als dreißig (30) Tage in Verzug sind. Eine gesonderte Mahnung von uns ist hierfür nicht erforderlich.
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Die Rechtseinräumung nach Ziffer 14.2 gilt nicht für bei uns vorbestehende Materialien oder Lösungen (nachfolgend „Ghostthinker IP“), einschließlich der daran vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Wir behalten zu jeder Zeit sämtliche Rechte an Ghostthinker IP. Die Ihnen eingeräumten Nutzungsrechte an den in die Werkleistungen eingebrachten Ghostthinker IP bestimmen sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck. Die isolierte Nutzung von Ghostthinker IP ist ausgeschlossen.
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Wir sind in jedem Fall berechtigt, unter Wahrung unserer Geheimhaltungspflichten die Werkleistungen einschließlich des bei der Erbringung der Leistungen erworbenen Know-Hows, insbesondere die den Leistungen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, und Zwischenergebnisse uneingeschränkt zu nutzen.
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Soweit im Rahmen unserer Leistungserbringung Arbeitsergebnisse entstehen, die patent-, gebrauchsmuster- oder designfähig sind, dürfen wir eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. Wir werden Ihnen im erforderlichen Umfang das Recht einräumen, das Schutzrecht zusammen mit den Arbeitsergebnissen zu nutzen. Eine gesonderte Vergütung für diese Schutzrechtslizenz ist nicht zu zahlen.
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- Rechte bei Sachmängeln der Gewerke
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Sie werden uns Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen und dabei konkret und hinreichend detailliert beschreiben. Ihre Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abnahme, es sei denn, wir haben den Sachmangel arglistig verschwiegen; Ihre gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln bleibt unberührt. Bei Teilleistungen kommt es für die Verjährungsfrist auf die Abnahme der betroffenen Teilleistung an. Ihre gesetzlichen Rügeobliegenheiten bleiben unberührt.
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Sachmängel an Gewerken mit Softwarebezug werden einvernehmlich den in Ziffer 13.4 definierten Klassen zugeordnet.
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Wir können die Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl bestimmen. Als Nacherfüllung gilt auch eine Ihnen von uns zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bei Software („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. Wir können auch verlangen, dass Sie an Sie übersandte Programmteile mit Korrekturen („Bug Fixes“) einspielen. Wir können den Zeitpunkt der Nacherfüllung für nicht abnahmeverhindernde Sachmängel nach billigem Ermessen bestimmen.
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Sie werden uns bei der Analyse und Behebung der Mängel im erforderlichen Umfang kostenlos unterstützen. Dies umfasst insbesondere die kostenlose Bereitstellung von Unterlagen und Informationen an uns im zumutbaren Umfang.
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Sie dürfen die vereinbarte Vergütung mindern oder bei abnahmeverhindernden Sachmängeln vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist. Das endgültige Fehlschlagen ist unter Berücksichtigung der Komplexität und der Umstände der Mängelbehebung durch uns zu ermitteln, ist aber noch nicht in jedem Fall nach zweimaligem Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches für einen Mangel anzunehmen. Eine Selbstvornahme der Mängelbeseitigung Ihrerseits oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Ihre Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 7 dieser AGB.
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Wir sind nicht verantwortlich für Sachmängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen, von Ihnen vorgegebenen oder von Ihnen genehmigten Leistungsbeschreibungen und -anforderungen (z.B. in Form von User Stories), Ihren Konzepten oder mangelhaften Leistungen oder von Ihnen eingesetzte Dritte beruhen. Wir sind auch nicht verantwortlich für Sachmängel, soweit Gewerke nach ihrer Abnahme verändert wurden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Mangel keine Folge der Änderung ist.
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Beruht die Mangelhaftigkeit auf dem Einsatz mangelhafter Fremdsoftware, die wir zum Zwecke der Leistungserbringung einsetzt und deren Mangel wir nicht selbst beheben dürfen, besteht unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung in der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den jeweiligen Lizenzgebern.
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Sie erstatten uns den durch unberechtigte Mängelrügen entstandenen Aufwand zu den vereinbarten Preisen zusätzlich zur vereinbarten Vergütung.
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- Geheimhaltung
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Wir sind berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. wir können insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Leistungserbringung hinaus reservieren. Sie sind für die Aufbewahrung Ihrer Projektinformationen und -ergebnisse alleine verantwortlich.
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- Umfang der Dienstleistungen
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Wir erbringen Dienstleistungen für Sie wie im Angebot beschrieben.
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- Änderungen des Leistungsumfanges; Schätzungen
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Führen gegenüber der vertraglichen Vereinbarung geänderte Anforderungen von Ihnen oder andere von Ihnen zu vertretende Umstände zu einem erhöhten Aufwand auf unserer Seite, so werden wir Ihnen dies unverzüglich schriftlich mitteilen. Wir werden diese Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abrechnen, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.
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Wir teilen Ihnen im Rahmen des Angebots mit, welchen zeitlichen Rahmen unsere Leistungen (einschließlich der Dienstleistungen nach Ziffer 17) voraussichtlich beanspruchen werden. Diese Schätzungen stellen keine verbindliche Zusage dar, sondern dienen Ihrer bloßen Information.
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- Nachweise, Arbeitsergebnisse, Abnahme, Nutzungsrechte
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Wir werden Unterlagen und Gegenstände jedweder Art, die Arbeitsergebnisse darstellen, bis zur Übergabe an Sie verwahren.
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Protokolle, Dokumentationen und ähnliche Unterlagen, die Ihnen im Rahmen des Vertrags überlassen wurden, bleiben in unserem Eigentum bzw. dem unserer Subunternehmer und sind auf Wunsch innerhalb angemessener Frist nach Beendigung des Vertrags zurückzugeben.
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